Große Krebsvorsorge
Inhalt der von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Vorsorgeuntersuchung sind:
das Abtasten der Brust (ab dem 30. Lebensjahr)
die Tastuntersuchung der inneren Geschlechtsorgane ggf. mit Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals (bis zum 35. Geburtstag jährlicher Zellabstrich vom Gebärmutterhals, ab dem 35. Geburtstag alle drei Jahre Zellabstrich in Kombination mit HPV (Humane Papilloma Viren)- Abstrich)
Ab dem 55. Lebensjahr wird die Früherkennungs-Darmspiegelung empfohlen
Im Rahmen der ‚großen Vorsorge‘ erfolgt neben der evtl. Entnahme des Zellabstriches und der Tastuntersuchung noch zusätzlich eine Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter, der Blase und der Eierstocksbereiche, da damit diese Organe noch besser und sicherer beurteilt werden können. Ergänzend hierzu kann, zur besseren Beurteilung der Brust noch ein Ultraschalluntersuchung der Brust (Mammasonographie) angeschlossen werden.